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   BSG, 08.07.1980 - 2 RU 30/80   

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https://dejure.org/1980,21133
BSG, 08.07.1980 - 2 RU 30/80 (https://dejure.org/1980,21133)
BSG, Entscheidung vom 08.07.1980 - 2 RU 30/80 (https://dejure.org/1980,21133)
BSG, Entscheidung vom 08. Juli 1980 - 2 RU 30/80 (https://dejure.org/1980,21133)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 21.12.1977 - 2 RU 80/77

    Bauvorhaben - Steuerbegünstigung - Bindung des Unfallversicherungsträgers -

    Auszug aus BSG, 08.07.1980 - 2 RU 30/80
    Durch den Ausbau wurde neuer steuerbegünstigter Wohnraum für den Kläger als Bauherrn geschaffen, Das Bauvorhaben war als steuerbegünstigt anerkannt (vgl BSGE 28, 134; 34, 82, 84; 45, 258; Brackmann aaO S, 475 b; Lauterbach aaO @ 559 Anm 92),.

    Nach der Rechtsprechung des Senats begründet eine Selbsthilfe, die nach Art und Umfang für die Finanzierung des Bauvorhabens keine erhebliche Bedeutung hat, keinen Versicherungsschutz; der durch den Wert der Selbsthilfe gegenüber den üblichen Unternehmerkosten ersparte Betrag muß in der Regel wenigstens 1, 5 vH der Gesamtkosten des Bauv°rhabens decken (BSGE 28, 122, 126; 34, 82, 84; 45, 258, 262; LSG Rheinland-Pfalz Breithaupt 1972, 649; Brackmann aaO S. 475 a; Lauterbach aaO 539 Anm 93; Podzun aaO Kennzahl 300 S. 43; Bereiter-Hahn/Schieke, Unfallversicherung, 4. Aufl, 5 539 RdNr 30).

  • BSG, 29.02.1972 - 2 RU 159/69

    Selbsthilfearbeiten - Familienheimbau - Holzzuschnitt im Sägewerk -

    Auszug aus BSG, 08.07.1980 - 2 RU 30/80
    Durch den Ausbau wurde neuer steuerbegünstigter Wohnraum für den Kläger als Bauherrn geschaffen, Das Bauvorhaben war als steuerbegünstigt anerkannt (vgl BSGE 28, 134; 34, 82, 84; 45, 258; Brackmann aaO S, 475 b; Lauterbach aaO @ 559 Anm 92),.

    Nach der Rechtsprechung des Senats begründet eine Selbsthilfe, die nach Art und Umfang für die Finanzierung des Bauvorhabens keine erhebliche Bedeutung hat, keinen Versicherungsschutz; der durch den Wert der Selbsthilfe gegenüber den üblichen Unternehmerkosten ersparte Betrag muß in der Regel wenigstens 1, 5 vH der Gesamtkosten des Bauv°rhabens decken (BSGE 28, 122, 126; 34, 82, 84; 45, 258, 262; LSG Rheinland-Pfalz Breithaupt 1972, 649; Brackmann aaO S. 475 a; Lauterbach aaO 539 Anm 93; Podzun aaO Kennzahl 300 S. 43; Bereiter-Hahn/Schieke, Unfallversicherung, 4. Aufl, 5 539 RdNr 30).

  • BSG, 27.06.1968 - 2 RU 212/67

    Selbsthilfebegriff - Vorsehung im Finanzierungsplan - Beitragsfreier

    Auszug aus BSG, 08.07.1980 - 2 RU 30/80
    Nach der Rechtsprechung des Senats begründet eine Selbsthilfe, die nach Art und Umfang für die Finanzierung des Bauvorhabens keine erhebliche Bedeutung hat, keinen Versicherungsschutz; der durch den Wert der Selbsthilfe gegenüber den üblichen Unternehmerkosten ersparte Betrag muß in der Regel wenigstens 1, 5 vH der Gesamtkosten des Bauv°rhabens decken (BSGE 28, 122, 126; 34, 82, 84; 45, 258, 262; LSG Rheinland-Pfalz Breithaupt 1972, 649; Brackmann aaO S. 475 a; Lauterbach aaO 539 Anm 93; Podzun aaO Kennzahl 300 S. 43; Bereiter-Hahn/Schieke, Unfallversicherung, 4. Aufl, 5 539 RdNr 30).
  • BSG, 27.06.1968 - 2 RU 263/67

    Bau des Familienheims - Ausbau des Familienheims - Erweiterung des Familienheims

    Auszug aus BSG, 08.07.1980 - 2 RU 30/80
    Unter Bau, insbesondere eines Familienheimes, sind nicht nur ein Neubau, sondern auch ein Wiederaufbau sowie der Ausbau und die Erweiterung eines bestehenden Familienheimes anzusehen, falls hierdurch für die Familie des Bauherrn zusätzlicher Wohnraum geschaffen und die Wohnflächengrenzen des öffentlich geförderten oder steuerbegünstigten Wohnungsbaues nicht überschritten werden (BSGE 28, 128, 130 und 131, 132; BSG Urteil vom 28° August 1971 - 2 RU 207/68; Brackmann,- Handbuch der Sozialversicherung, 1. - 9° Aufl, S. 475; Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 3° Aufl 5 539 Anm 93; Podzun, Der Uhfallsachbearbeiter, 3° Aufl, Kennzahl. 300, S. 41; aA Vollmer, Sozialversicherung 1967, 280).
  • BSG, 27.06.1968 - 2 RU 294/67

    Bau eines Familienheims - Unfallversicherungsschutz - Selbsthilfetätige -

    Auszug aus BSG, 08.07.1980 - 2 RU 30/80
    Durch den Ausbau wurde neuer steuerbegünstigter Wohnraum für den Kläger als Bauherrn geschaffen, Das Bauvorhaben war als steuerbegünstigt anerkannt (vgl BSGE 28, 134; 34, 82, 84; 45, 258; Brackmann aaO S, 475 b; Lauterbach aaO @ 559 Anm 92),.
  • BSG, 25.08.1971 - 2 RU 207/68
    Auszug aus BSG, 08.07.1980 - 2 RU 30/80
    Unter Bau, insbesondere eines Familienheimes, sind nicht nur ein Neubau, sondern auch ein Wiederaufbau sowie der Ausbau und die Erweiterung eines bestehenden Familienheimes anzusehen, falls hierdurch für die Familie des Bauherrn zusätzlicher Wohnraum geschaffen und die Wohnflächengrenzen des öffentlich geförderten oder steuerbegünstigten Wohnungsbaues nicht überschritten werden (BSGE 28, 128, 130 und 131, 132; BSG Urteil vom 28° August 1971 - 2 RU 207/68; Brackmann,- Handbuch der Sozialversicherung, 1. - 9° Aufl, S. 475; Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 3° Aufl 5 539 Anm 93; Podzun, Der Uhfallsachbearbeiter, 3° Aufl, Kennzahl. 300, S. 41; aA Vollmer, Sozialversicherung 1967, 280).
  • BSG, 11.08.1988 - 2 RU 25/88
    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (BSGE 28, 122, 126; 45, 258, 262; Urteile vom 26. März 1980 - 2 RU 7/78 - USK 80143 und 2 RU 13/78 - USK 80138; Urteil vom 8. Juli 1980 - 2 RU 30/80 - USK 80150; SozR 2200 § 539 Nr. 85; Brackmann aaO S 475 a) begründet nur eine Selbsthilfe, die für die Finanzierung des Bauvorhabens eine erhebliche Bedeutung hat, Versiche- - 11.
  • BSG, 11.08.1988 - 2 RU 77/87
    Voraussetzung ist jedoch, daß hierdurch für die Familie des Bauherrn zusätzlicher Wohnraum oder nach der Verkehrsauffassung dazu gehöriger Nebenraum geschaffen wird und die Wohnflächengrenzen des öffentlich geförderten oder steuerbegünstigten Wohnungsbaues nicht überschritten werden (BSGE 28, 128, 130 und 131, 132; BSG, Urteile vom 25. August 1971 - 2 RU 207/68 - USK 71145, vom 8. Juli 1980 - 2 RU 30/80 - USK 80150 und vom 30. Januar 1986 - 2 RU 34/85 - USK 86159; Brackmann aaO S 475; Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, § 539 Anm 93).
  • BSG, 11.08.1988 - 2 RU 75/87
    Als Bau eines Familienheimes ist nicht nur ein Neubau, sondern auch der Ausbau und die Erweiterung eines bestehenden Familienheimes anzusehen, wenn dadurch für die Familie des Bauherrn zusätzlicher Wohnraum oder nach der Verkehrsauffassung dazu gehöriger Nebenraum geschaffen wird und die Wohnflächengrenzen des öffentlich geförderten oder steuerbegünstigten Wohnungsbaues nicht überschritten werden (BSGE 28, 128, 130 und 131, 132; BSG, Urteile vom 25. August 1971 - 2 RU 207/68 - USK 71145, vom 8. Juli 1980 - 2 RU 30/80 - USK 80150 und vom 30. Januar 1986 - 2 RU 34/85 - USK 86159; Brackmann aaO S 475; Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, § 539 Anm 93).
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